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Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Wenn Vergessen beginnt
Niedrigschwellige Betreuungsangebote verbessern die Situation demenzkranker Menschen

Die meisten Menschen werden im Alter zunehmend vergesslicher, verlegen z. B. den Schlüsselbund, erinnern sich nicht mehr an den Namen des Nachbarn oder erzählen immer wieder ein und dieselbe Geschichte. Die Verschlechterung des Kurzzeitgedächtnisses ist meist das erste Symptom einer Demenz. Konzentrationsfähigkeit und Denkleistung lassen nach, es können Sprachstörungen auftreten und die Müdigkeit nimmt zu. Die meisten Betroffenen bemerken die Veränderungen an sich selbst nicht. Für die Angehörigen aber ist der geistige Verfall Demenzkranker nicht nur eine schmerzliche Erfahrung, sondern auch mit großem Betreuungsaufwand verbunden.

Viele Menschen mit demenziellen Veränderungen sind hinsichtlich Ihrer Körperpflege, der Nahrungsaufnahme und der Mobilität noch weitgehend selbstständig und erhalten daher  noch keine den Pflegstufen entsprechenden Leistungen.
Seit Juli 2008 aber – mit Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes – wurde die ambulante Versorgungssituation Pflegebedürftiger im häuslichen Bereich deutlich verbessert und der Aufbau „niedrigschwelliger Betreuungsangebote“ gestärkt. Der berechtigte Personenkreis – Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz i. S. d. § 45 a SGB XI - kann  100 EUR (Grundbetrag) oder 200 EUR (erhöhter Betrag) monatlich für die Erstattung zusätzlicher Betreuungsleistungen erhalten.

Diese Mittel können eingesetzt werden, um die Kosten für die allgemeine Betreuung, Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege zu decken. Finanziert werden können damit aber auch ergänzende Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie beispielsweise Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferkreise oder Familienentlastende Dienste. Die Familien können selbst wählen, welches der vielfältigen Angebote sie für ihre an Demenz erkrankten Angehörigen nutzen möchten.
Leistungserbringer niedrigschwelliger Betreuungsangebote werden nach Landesrecht durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen anerkannt.
Daneben erbringen auch zugelassene Pflegedienste niedrigschwellige Betreuungsleistungen.

Die meisten Pflegekassen verfügen über so genannte Leistungsangebotskataloge nach dem „Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz“ und reichen dazu auch die Listen der anerkannten Leistungserbringer aus. Dort sind Beispiele möglicher Angebote aufgeführt, zu denen unter anderem gehören:

  • Orientierungstraining;
  • Gedächtnistraining;
  • Anregung und Unterstützung zur Erkennung von Alltagssituationen und adäquates Reagieren auf diese;
  • Gespräche  führen, Unterhaltung fördern;
  • Gespräche und Zuwendung zum Erhalt psychischer Stabilität und Vermeiden emotionaler Krisen;
  • individuell abgestimmte Leistungen je nach Interessengebiet wie zum Beispiel Singen, Basteln oder Kochen;
  • Beratung und Unterstützung zur Planung und Struktur des Tagesablaufes;
  • Spaziergänge;
  • Zeitungs- und Bücherlesen;
  • Beratung pflegender Angehöriger;
  • Biographiearbeit;
  • Training des Langzeitgedächtnisses;
  • Sprach- und Essübungen;
  • Beaufsichtigung bei Sturzgefährdung;
  • Sitzwachen.

Hier im KSV Sachsen erhalten Sie - neben den Informationen wie z. B. durch die Pflegekassen, den Hausarzt oder einen Facharzt -  Auskunft  über Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsleistungen in Ihrer Region.

Wenden Sie sich für weitere Informationen und Auskünfte an Frau Barbara Heinold, Telefon: 0341 12 66 226.