Behindertenhilfe
Oft ist es nur ein kleiner Schritt zwischen "normal" und "behindert". Ein Unfall, eine Erkrankung oder ein anderes Ereignis kann das Leben jedes Menschen radikal verändern. In Deutschland gibt es insgesamt 6,6 Millionen Schwerbehinderte, das sind ungefähr 8% der Bevölkerung. Als schwerbehindert gilt, wem eine Behinderung von 50% und mehr zuerkannt wird. Doch was ist behindert?
Der Begriff Behinderung lässt sich nur schwer definieren. Die Grenzen zwischen nicht behindert und behindert sind fließend. Jeder Mensch ist einzigartig, jeder verschieden. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) - definiert den Begriff der Behinderung als Ausgangspunkt für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (§ 2 Abs. 1 SGB IX). Nach diesem Gesetz sind Menschen behindert, wenn ihre geistige Fähigkeit, körperliche Funktion, oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Es ist dabei unabhängig, ob die Behinderung angeboren, durch einen Unfall, eine Erkrankung oder ein anderes Ereignis eingetreten ist.
Als untypischen Zustand für das jeweilige Lebensalter im Sinne der o.g. Ausführung ist der Verlust oder die Beeinträchtigung von normalerweise in dieser Altersgruppe vorhandenen körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelischer Gesundheit zu verstehen.
Von einer drohenden Behinderung kann ausgegangen werden, wenn eine entsprechende Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SGB IX). Dabei sind objektive Anhaltspunkte - etwa den bisherigen Verlauf der gesundheitlichen Entwicklung - und ärztliche Bewertungen und Prognosen ausschlaggebend.
Im Vordergrund des SGB IX steht nunmehr das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen. Maßgeblich ist nicht die Schädigung bzw. Beeinträchtigung selbst, sondern die unmittelbaren Auswirkungen in einem oder mehreren Lebensbereichen.
Altersbedingte Krankheiten oder Beeinträchtigungen werden nicht als Behinderung anerkannt. Bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträchtigungen ist deren Gesamtauswirkung maßgeblich.
Darüber hinaus führt nicht jede längere oder schwere Erkrankung automatisch zu einer Einstufung als Behinderung. Sofern eine schwere Erkrankung noch vor Ablauf von 6 Monaten ohne bleibende Schäden ausgeheilt ist, liegt keine Behinderung vor. Von einer Behinderung als Folgeleiden eines durchlaufenden Krankheitsprozesses spricht man jedoch, wenn nach Ablauf von 6 Monaten ein Defektzustand zurückgeblieben ist.
Auch ist eine Behinderung nicht als statischer Sachverhalt zu werten. Behinderungen können plötzlich und unverhofft durch Unfälle oder Erkrankungen auftreten. Sie können aber ebenso durch medizinische Behandlung, heilpädagogische Förderung oder durch Versorgung von Hilfsmitteln behoben oder ausgeglichen werden.

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