Förderung LJHG
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Richtlinie des sächsischen Staatsministerium für Soziales zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs.
Zuwendungen werden gewährt für Angebote und Leistungen– der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit,– der Jugendsozialarbeit,– des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes,– der Jugendgerichtshilfe sowie– für Familienbildung und familienunterstützende Beratung,soweit sie in der Planungsverantwortung des örtlichen Trägersder öffentlichen Jugendhilfe liegen.Von der Förderung ausgenommen sind entgeltfinanzierteLeistungen nach § 78a SGB VIII sowie Investitionen.
Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen seiner Verantwortungnach § 82 Sozialgesetzbuch Achtes Buch(SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzesvom 26. Juni 1990, BGB1. I S. 1163) in der Fassungder Bekanntmachung vom 8. Dezember 1998 (BGB1. IS. 3546), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom8. September 2005 (BGB1. I S. 2729) geändert worden ist,nach Maßgabe dieser Richtlinie und den allgemeinenhaushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den§§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen(Sächsische Haushaltsordnung – SäHO) in der Fassungder Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVB1.S. 153), die durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Dezember2002 (SächsGVB1. S. 333, 352) geändert worden ist,sowie den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, in denjeweils geltenden Fassungen, Zuwendungen zu investivenMaßnahmen für Einrichtungen der Jugendhilfe. EinRechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen bestehtnicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrundihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbarenHaushaltsmittel.
Zuwendungen werden gewährt für2.1 Vorhaben von landesweiter Bedeutung, insbesondere:– Modellprojekte,– praxisbezogene Forschungsvorhaben,einschließlich entsprechender Fachveranstaltungen sowie2.2 Vorhaben mit regionalem Bezug, insbesondere:– fachübergreifende, sozialraumorientierte KooperationsundVernetzungsvorhaben,– Projekte zur Unterstützung notwendiger Anpassungeninsbesondere im Rahmen demografischer und strukturellerVeränderungen,– Expertisen und Evaluationen zurWirkung und Effizienzvon Jugendhilfeleistungen,– Projekte zur Implementierung von erfolgreich erprobtenHandlungsansätzen in der Jugendhilfe sowie an Schnittstellenzu anderen Fachbereichen.

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