Förderung LJHG
Der Fachbereich ist zuständig für den Vollzug von Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung nach § 82 Sozialgesetzbuch VIII.
Das sind die Förderrichtlinien
- Jugendpauschale
- überörtlicher Bedarf
- Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
- Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen
- Innovationsprozesse in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
- Verwaltungsvorschrift über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
- Chancengleichheit
- Internationale Jugendarbeit
Darüber hinaus regelt der Fachdienst den Vollzug von Richtlinien des Bundes zur Förderung im Bereich der internationalen Jugendarbeit nach § 83 SGB VIII.
Zu den Aufgaben des Bereiches gehören auch der Vollzug von Richtlinien auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines freiwilligen ökologischen Jahres.
Abschließend sei der Vollzug von Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung genannt.
Wichtige Partner in der Umsetzung der Richtlinien sind das Landesjugendamt, die Sächsischen Ministerien für Soziales sowie Umwelt und Landwirtschaft, die kommunalen Jugendämter und die jeweiligen Zuwendungsempfänger.

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