Medizinisch Pädagogischer Dienst
Schwerpunkt der Arbeit des Medizinisch-Pädagogischen Dienstes ist die Feststellung des Hilfebedarfs im Einzellfall zur wirkungsorientierten Steuerung der Hilfe- und Leistungsprozesse. Kennzeichnend ist, dass der MPD aufgrund seiner Außendiensttätigkeit als ein Bindeglied zwischen dem KSV Sachsen und den behinderten Menschen bzw. den Einrichtungen der Behindertenhilfe fungiert. Der MPD wird auch im Rahmen der Amtshilfe für die örtlichen Sozialhilfeträger tätig.
Zu den Aufgaben gehört die Zuordnung zu den Hilfebedarfsgruppen nach dem H.-M.-B.-W.- Verfahren für den Personenkreis der geistig behinderten Menschen im Bereich Wohnen.
Mit der Einführung des persönlichen Budgets wird der MPD zunehmend in Fragen der Bedarfsfeststellung in diesem Zusammenhang herangezogen und wirkt bei der Steuerung von trägerübergreifenden Fallkonferenzen mit.
Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens koordiniert der MPD die Hilfeplankonferenz vor Ort und erstellt einen Gesamtplan, der eine Zielvereinbarung zwischen dem behinderten Menschen und dem Sozialhilfeträger enthält und Empfehlungen zu dem individuellen Hilfebedarf, den erforderlichen Maßnahmen und den geeigneten Einrichtungen ausspricht.
Seit 2007 ist das „betreute Wohnen in Gastfamilien für erwachsen behinderte Menschen“ ein weiteres Aufgabengebiet des MPD. Die Mitarbeiter des MPD stellen die Eignung der Gastfamilie fest und sind an der Zusammenführung mit dem Gastbewohner beteiligt. Sofern noch kein Maßnahmeträger zuständig ist, übernimmt der MPD in der ersten Phase auch die Betreuung der Familien.
Nicht zuletzt wirkt der MPD bei konzeptionellen Fragen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe und der Sozialplanung mit und kann ebenso bei Verhandlungen von Leistungsvereinbarungen nach dem § 75 SGB XII unterstützend mit einbezogen werden.
Zu den Aufgaben gehört die Zuordnung zu den Hilfebedarfsgruppen nach dem H.-M.-B.-W.- Verfahren für den Personenkreis der geistig behinderten Menschen im Bereich Wohnen.
Mit der Einführung des persönlichen Budgets wird der MPD zunehmend in Fragen der Bedarfsfeststellung in diesem Zusammenhang herangezogen und wirkt bei der Steuerung von trägerübergreifenden Fallkonferenzen mit.
Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens koordiniert der MPD die Hilfeplankonferenz vor Ort und erstellt einen Gesamtplan, der eine Zielvereinbarung zwischen dem behinderten Menschen und dem Sozialhilfeträger enthält und Empfehlungen zu dem individuellen Hilfebedarf, den erforderlichen Maßnahmen und den geeigneten Einrichtungen ausspricht.
Seit 2007 ist das „betreute Wohnen in Gastfamilien für erwachsen behinderte Menschen“ ein weiteres Aufgabengebiet des MPD. Die Mitarbeiter des MPD stellen die Eignung der Gastfamilie fest und sind an der Zusammenführung mit dem Gastbewohner beteiligt. Sofern noch kein Maßnahmeträger zuständig ist, übernimmt der MPD in der ersten Phase auch die Betreuung der Familien.
Nicht zuletzt wirkt der MPD bei konzeptionellen Fragen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe und der Sozialplanung mit und kann ebenso bei Verhandlungen von Leistungsvereinbarungen nach dem § 75 SGB XII unterstützend mit einbezogen werden.

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