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Soziales Entschädigungs- und Fürsorgerecht

Am 01. August 2008 hat der Kommunale Sozialverband Sachsen vom ehemaligen Landesamt für Familie und Soziales und den ehemaligen Ämtern für Familie und Soziales die Aufgaben des Sozialen Entschädigungs- und Fürsorgerechts übernommen.

Das Soziale Entschädigungs- und Fürsorgerecht umfasst neben dem Bundesversorgungsgesetz - BVG (Versorgung der Beschädigten des Zweiten Weltkriegs und deren Hinterbliebenen) auch die so genannten Nebengesetze, die das BVG in seinem Leistungskatalog für anwendbar erklären.

Anspruchsberechtigt nach diesen Nebengesetzen sind Personen, die eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben

und ihre Hinterbliebenen (Witwen, Waisen, Eltern), wenn die Schädigung zum Tod des Angehörigen geführt hat.

Die Versorgung nach dem BVG (Leistungskatalog) umfasst

  • Heilbehandlung, orthopädische Versorgung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung,
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge,
  • Beschädigtenrente ab einem Grad der Schädigung (GdS) von 30,
  • Pflegezulage,
  • Bestattungsgeld und Sterbegeld,
  • Hinterbliebenenrente,
  • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen.

Die Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle im Kommunalen Sozialverband Sachsen) gewährt ergänzende oder besondere Hilfen im Einzelfall sowohl für Kriegsopfer wie auch für Anspruchsberechtigte und jeweils deren Hinterbliebene nach den Nebengesetzen als:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Krankenhilfe,
  • Hilfe zur Pflege,
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts,
  • Altenhilfe,
  • Erziehungsbeihilfe,
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Erholungshilfe,
  • Wohnungshilfe,
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen.