Überörtliche Betreuungsbehörde
Wer durch eine psychische Erkrankung bzw. geistige, seelische oder körperliche Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen, dem können zur selbstbestimmten Unterstützung vom Betreuungsgericht ehren- oder hauptamtliche BetreuerInnen zur Seite gestellt werden.
Bedingt durch die demografische Entwicklung, dem damit einhergehenden Anstieg von Demenzerkrankungen, aber auch durch die Zunahme psychischer Erkrankungen bei jüngeren Menschen wird die Zahl derer, die diese Hilfe benötigen, zusätzlich steigen. Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, dass diese Menschen auch weiterhin ein so eigenständiges Leben wie möglich führen können.
BetreuerInnen können dem Betroffenen nahe stehende Personen, Mitarbeiter eines Betreuungsvereines oder der örtlichen Betreuungsbehörde, aber auch jede andere natürliche Person sein. Voraussetzung ist, dass diese Personen geeignet sind, die rechtlichen Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen.
Zu den Aufgaben des KSV Sachsen als überörtliche Betreuungsbehörde zählen insbesondere die Anerkennung, die Förderung aus Haushaltmitteln des Freistaates Sachsen und die fachliche Beratung der Betreuungsvereine, aber auch die Fortbildung der Vereinsbetreuer und die Unterstützung der örtlichen Betreuungsbehörden bei dieser Aufgabe.
Außerdem leitet die überörtliche Betreuungsbehörde die Landesarbeitsgemeinschaft, in der die mit Betreuungsangelegenheiten befassten Institutionen und Organisationen des Landes zur Koordinierung Ihrer Arbeit mitwirken.
Unabhängig von den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben steht die überörtliche Betreuungsbehörde zur Verfügung, wenn es darum geht, den richtigen Ansprechpartner für ein betreuungsrechtliches Anliegen zu finden.

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