Pflegesatz
Menschen mit Behinderungen erheben heute zu Recht einen Anspruch auf weitest mögliche Integration und Selbstbestimmung. Dem wird durch Weiterentwicklung und Flexibilisierung von Wohnangeboten u. a. im ambulanten, teilstationären und vollstationären Bereich der Behindertenhilfe Rechnung getragen. Eine Verzahnung der verschiedenen Hilfesysteme (Leistungsangebote) ist somit in der Praxis problemlos möglich.
In diesem Zusammenhang ist die entscheidende Frage der Finanzierung dieser Angebote zu beantworten. So ist der Fachdienst Verhandlungsmanagement zuständig für die Verhandlungen und den Abschluss von Leistungs- Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII.
Die Beratung der Einrichtungsträger und Trägerverbände gehört genauso, wie die Zusammenarbeit und Unterstützung der örtlichen Sozialhilfeträger zu unserem Aufgabengebiet.
Darüber hinaus sind wir Vertrags- und Verhandlungspartner im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen nach dem Achten Kapitel des SGB XI für alle voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen in Sachsen.
Ein wesentlicher Grundsatz unserer Arbeit bei allen Vergütungsverhandlungen ist, zu gewährleisten, dass die vereinbarten Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
Deshalb sei an dieser Stelle auf die Durchführung bzw. Beteiligung unseres Fachdienstes an Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen verwiesen. Nur so gelingt es, mehr Leistungsgerechtigkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz von Vereinbarungen und deren Vergütungen zu erwirken.
Die Mitarbeiter sind auch in Schieds- und Klageverfahren, in externen Gremien, Ausschüssen und Kommissionen auf Landes- und Bundesebene vertreten.
Ein entscheidendes Qualitätskriterium unserer Arbeit ist im Rahmen der zunehmenden Angebotskomplexität für den Leistungsberechtigten, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachdiensten in unserem Hause.
In diesem Zusammenhang ist die entscheidende Frage der Finanzierung dieser Angebote zu beantworten. So ist der Fachdienst Verhandlungsmanagement zuständig für die Verhandlungen und den Abschluss von Leistungs- Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII.
Die Beratung der Einrichtungsträger und Trägerverbände gehört genauso, wie die Zusammenarbeit und Unterstützung der örtlichen Sozialhilfeträger zu unserem Aufgabengebiet.
Darüber hinaus sind wir Vertrags- und Verhandlungspartner im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen nach dem Achten Kapitel des SGB XI für alle voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen in Sachsen.
Ein wesentlicher Grundsatz unserer Arbeit bei allen Vergütungsverhandlungen ist, zu gewährleisten, dass die vereinbarten Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
Deshalb sei an dieser Stelle auf die Durchführung bzw. Beteiligung unseres Fachdienstes an Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen verwiesen. Nur so gelingt es, mehr Leistungsgerechtigkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz von Vereinbarungen und deren Vergütungen zu erwirken.
Die Mitarbeiter sind auch in Schieds- und Klageverfahren, in externen Gremien, Ausschüssen und Kommissionen auf Landes- und Bundesebene vertreten.
Ein entscheidendes Qualitätskriterium unserer Arbeit ist im Rahmen der zunehmenden Angebotskomplexität für den Leistungsberechtigten, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachdiensten in unserem Hause.

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