Körperlich behinderte Menschen
In Anlehnung an die Begriffsbestimmung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelten Personen als körperbehindert, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft behindert werden und sie dadurch soziale Benachteiligung erfahren.
Dabei handelt es sich um angeborene oder erworbene, überwindbare oder dauernde Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates und/oder chronische Erkrankungen.
Körperbehinderung dient eigentlich nur als Ober- oder Sammelbegriff für sämtliche Erscheinungsformen und Schweregrade körperlicher Beeinträchtigungen. In der Gesetzessystematik ist eine Körperbehinderung "eine nicht nur vorübergehende erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit, die auf dem Fehlen oder auf Funktionsstörungen von Gliedmaßen oder auf anderen Ursachen beruht..." .
Weiterhin liegen Behinderungen bei einer nicht nur vorübergehenden erheblichen Beeinträchtigung der Seh-, Hör-, und Sprachfähigkeit und bei einer erheblichen Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Kräfte vor.
Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe ist jeweils der Grad der körperlichen Beeinträchtigung entscheidend und ob dieser dazu führt, dass die betroffene Person wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt ist.

Solidarisch
