Vereinbarungen
Der KSV Sachsen schließt mit den Leistungserbringern bzw. ihren Trägern Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach §§ 75 ff. SGB XII und ist beteiligt an der Planung von Einrichtungen und Diensten im gesamten Verwaltungsgebiet der Mitgliedskörperschaften des KSV Sachsen (alle Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen).

Solidarisch
