Chancengleichheit
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in Politik, Gesellschaft und Erwerbsleben einschließlich der Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt.
Was alles gefördert werden kann finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit.
Laden Sie hier die Anträge herunter, um diese Zuwendung zu erhalten.

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