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Kinder und Jugendliche

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Heilpädagogische Leistungen für Kinder

Frühförderung:

Frühförderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren, heißt, Beeinträchtigungen bzw. Auffälligkeiten bei Säuglingen und Kleinkindern rechtzeitig zu erkennen, um frühstmögliche Förderungen einleiten zu können. Denn je eher eine Frühförderung einsetzt, desto wahrscheinlicher können bleibende Schäden/Defizite in der Entwicklung vermieden bzw. verhindert werden, mit den individuellen Zielen:

  • Förderung von Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion und Kommunikation
  • Vermittlung von Kompensationstechniken
  • Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Unterstützung der sozialen Entwicklung

Die Frühförderung ist als ganzheitliches und interdisziplinäres System (medizinische, pädagogische und psychologische Leistung) zu betrachten und umfasst folgende Angebote:

  • Diagnostik
  • Therapie
  • pädagogische Förderung
  • Beratung, Anleitung, Stützung der Eltern

Betroffene Eltern sollten sich durch ihren Kinderarzt zum Sozialpädiatrischen Zentrum ihres Einzugsgebietes überweisen lassen.

Ein weiterer Schritt zur Gewährleitung einer optimalen Förderung der Kinder, ist die Einbindung in eine Kindertagesstätte. Die wichtigste Aufgabe des Kindergartens ist, den Kindern einen sozialen Raum zu bieten, in dem sie mit anderen Kindern zusammen spielen und ihre Umwelt schrittweise erobern können. Je nach individuellem Förderbedarf des Kindes und dessen Beeinträchtigung, besteht die Möglichkeit der Integration in einen Regelkindergarten, in eine Sondergruppe eines Regelkindergartens oder in eine Heilpädagogische Sondereinrichtung:

Integration in Regelkindergarten:

Die Integration in einen Regelkindergarten bedeutet die Betreuung von Kindern mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern. Die Kinder können dadurch sehr zeitig die Erfahrung machen, dass sie mit ihrer Behinderung keinesfalls ihren „Mitstreitern“ unterlegen sind und somit in allen Bereichen der Gesellschaft gleichwertigen Anspruch haben.

Um eine angemessene kontinuierliche Förderung dieser Kinder bieten zu können, müssen die Gruppenerzieher über eine heilpädagogische Qualifikation verfügen sowie die Gruppenstärke überschaubar sein.

Heilpädagogische Sondereinrichtungen:

In diesen heilpädagogischen Sondereinrichtungen werden Kinder ab dem 3. Lebensjahr, die aufgrund einer Behinderung in einem Regelkindergarten nicht individuell angemessen in ihrer geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklung gefördert werden können, aufgenommen.
Die sozialpädagogische Arbeit orientiert sich schwerpunktmäßig an den Auswirkungen der Behinderungen und bietet somit eine optimale Förderung der Kinder.
In diesen Sondereinrichtungen werden spezielle Förderkonzepte, entsprechend der Beeinträchtigung für hörgeschädigte, sprachbehinderte, sehgeschädigte, körperbehinderte und geistigbehinderte Kinder umgesetzt.
Die räumliche Ausstattung und die jeweiligen Hilfsmitteln dieser heilpädagogischen Sondereinrichtungen entsprechen dem individuellen Förderbedarf der Kinder.