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Kinder und Jugendliche

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Einkommen

Kinder und Jugendliche verfügen in den seltensten Fällen über Einkommensleistungen.
Zum Schutz der Minderjährigen hat der Gesetzgeber in § 92 SGB XII auch für die Fälle mit eigenem Einkommen den Einsatz dieses Einkommens auf die Höhe der Kosten des Lebensunterhaltes beschränkt.
Zu beachten ist, dass zum Einkommen bei Minderjährigen gemäß § 82 SGB XII auch die Leistungen des Kindergeldes zählen.
Der konkrete Einsatzbetrag wird im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des, der Familiengemeinschaft zur Verfügung stehenden Einkommens im Einzelfall ermittelt.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Landkreise und Kreisfreien Städte als Ansprechpartner zur Verfügung.