Unterlagen
Jeder Antragssteller ist verpflichtet, umfassende Auskünfte über seine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu erteilen.
Unabhängig von der beantragten Leistungsart sowie den individuellen Besonderheiten sind folgenden Antragsunterlagen beizubringen:
Unabhängig von der beantragten Leistungsart sowie den individuellen Besonderheiten sind folgenden Antragsunterlagen beizubringen:
- Sozialhilfeantrag,
- Vermögenserklärung inkl. der dafür notwendigen lückenlosen Nachweise, mindestens der letzten drei Monate (bei Lebenspartner bzw. Ehegatten sind die Vermögensverhältnisse beider Personen offen zu legen),
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate, bei stark schwankendem Einkommen, der letzten 6 Monate (bei Lebenspartnern bzw. Ehegatten sind die Einkommensnachweise beider Personen zu übersenden),
- Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite),
- Kopie des Betreuerausweises bzw. einer ggf. erteilten Vollmacht,
- Kopie des Pflegestufenbescheides bzw. einer Bestätigung der Pflegekasse bei Aufnahme in ein Pflegeheim,
- Ablehnung vorrangiger Leistungsträger, wie bspw. Rententräger, Krankenkasse, Arbeitsamt,
- Ärztliche Unterlagen, ärztliches Gutachten zur Feststellung der Behinderung
- Angabe der Namen, Geburtsdaten sowie zuletzt bekannter Anschriften der Eltern, Kinder sowie ggf. der Ehegatten (sowohl getrennt lebende, als auch geschiedene)

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