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Kinder und Jugendliche

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Unterlagen

Jeder Antragssteller ist verpflichtet, umfassende Auskünfte über seine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu erteilen.
Unabhängig von der beantragten Leistungsart sowie den individuellen Besonderheiten sind folgenden Antragsunterlagen beizubringen:

  • Sozialhilfeantrag,
  • Vermögenserklärung inkl. der dafür notwendigen lückenlosen Nachweise, mindestens der letzten drei Monate (bei Lebenspartner bzw. Ehegatten sind die Vermögensverhältnisse beider Personen offen zu legen),
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate, bei stark schwankendem Einkommen, der letzten 6 Monate (bei Lebenspartnern bzw. Ehegatten sind die Einkommensnachweise beider Personen zu übersenden),
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite),
  • Kopie des Betreuerausweises bzw. einer ggf. erteilten Vollmacht,
  • Kopie des Pflegestufenbescheides bzw. einer Bestätigung der Pflegekasse bei Aufnahme in ein Pflegeheim,
  • Ablehnung vorrangiger Leistungsträger, wie bspw. Rententräger, Krankenkasse, Arbeitsamt,
  • Ärztliche Unterlagen, ärztliches Gutachten zur Feststellung der Behinderung
  • Angabe der Namen, Geburtsdaten sowie zuletzt bekannter Anschriften der Eltern, Kinder sowie ggf. der Ehegatten (sowohl getrennt lebende, als auch geschiedene)
Es empfiehlt sich im konkreten Einzelfall direkt mit dem Sozialhilfeträger in Kontakt zu treten.