Leistungen
Rehabilitation und Teilhabe sind die Schlagwörter des im Jahr 2001 normierten Neunten Buches des Sozialgesetzbuches.
Damit soll deutlich werden, dass behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Menschen durch diese Leistungen alle Möglichkeiten der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden sollen.
Im konkreten Zusammenspiel ist der optimale Erfolg dann erreicht, wenn der behinderte Mensch (wieder) vollständig in das Leben in der Gemeinschaft eingegliedert ist.
Zur Erreichung dieses Zieles wurde eine Vielzahl von Regelungen geschaffen, die es den festgeschriebenen Rehabilitationsträgern (Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung, Rententräger Jugendhilfe, Sozialhilfeträger) vereinfachen, miteinander für die Befriedigung der Bedürfnisse der Betroffenen zu arbeiten.

Solidarisch
