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Pressemitteilungen

Verlängerung der Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Die Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe einigten sich auf die Verlängerung von Anmeldefrist und Bearbeitungszeit der Stiftung.
Bis zum 30. Juni 2021 können Menschen, die als Minderjährige zwischen 1949 und 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR oder zwischen 1949 und 1975 auf dem Gebiet der damaligen Bundesrepublik in stationären Psychiatrien oder Behinderteneinrichtungen Leid und Unrecht erfuhren und heute noch darunter leiden, sich an die zuständige Anlauf- und Beratungsstelle ihres Bundeslandes wenden bzw. von ihren Betreuerinnen oder Betreuern dort angemeldet werden.

Zuständig für den Freistaat Sachsen ist der Kommunale Sozialverband Sachsen.

Bisher zählt Sachsen rund 2600 registrierte Menschen.
Im Beratungsangebot der Stiftung geht es darum, im geschützten Rahmen kindliche Erfahrungen zu den stationären Aufenthalten äußern zu können. Diese Begegnungen werden als entlastend und hilfreich erlebt.
Neben dem Gesprächsangebot hält die Stiftung materielle Hilfen, die zur konkreten und lebendigen Verbesserung der aktuellen Lebenssituation genutzt werden sollen, bereit. Diese Hilfen sind auf Sozialleistungen nicht anrechenbar, steuerfrei und nicht pfändbar.

Viele Betroffene vermeiden dieses Thema, weil es für sie mit Schmerzen verbunden ist. Das erlebte Angebot der Stiftung jedoch kann heilende Prozesse anregen.

Betroffene, die in Sachsen leben, wenden sich bitte per Mail an stiftungauh@ksv-sachsen.de, telefonisch 0341 1266 440 oder postalisch an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung Anerkennung und Hilfe Freistaat Sachsen, Humboldtstr. 18, 04105 Leipzig.

Kontakt:
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Monika Pittasch
Pressesprecherin
Telefon: 0341 1266 306
E-Mail: monika.pittasch@ksv-sachsen.de

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