Werkstätten für behinderte Menschen
Für jeden Menschen mit Behinderung ist ein wesentlicher persönlicher Anspruch, sich über seine berufliche Tätigkeit zu bestätigen, um somit am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Deshalb ist die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen besonders wichtig.
Die zentrale Aufgabe für Leistungen zur beruflichen Teilhabe liegt darin begründet, diesem Personenkreis zu einer ihrem Leistungsvermögen angemessenen, möglichst dauerhaften Tätigkeit zu befähigen.
Die Eingliederung in das Berufsleben stellt somit einen Wegbereiter zur gesellschaftlichen Integration insgesamt dar.
Neben vielfältigen Bestrebungen zur Eingliederung behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt (Integrationsfachdienste), stehen Werkstätten für behinderte Menschen als spezielle Einrichtungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben zur Verfügung.
Werkstatt für Behinderte Menschen (WfbM)
Die Werkstatt für behinderte Menschen hat die Aufgabe, behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
- eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und
- zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Sie fördert zudem den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt .
Für die Aufnahme in eine WfbM ist grundsätzlich Voraussetzung, dass ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbracht werden kann. Behinderte Menschen, deren Leistungsvermögen dafür nicht ausreicht, können in die Förder- und Betreuungsbereiche integriert werden, die unter dem Dach der Werkstätten angesiedelt sind.
Innerhalb der Werkstatt werden mehrere Bereiche durchlaufen. Der Kommunale Sozialverband trägt die Kosten für den Arbeitsbereich.
Das Eingangsverfahren dient dazu festzustellen, für welche Tätigkeiten der behinderte Mensch geeignet ist, bzw. ob der behinderte Mensch in einer WfbM tätig sein kann (Dauer: i.d.R. 3 Monate).
Im Berufsbildungsbereich soll der behinderte Mensch in seiner Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung so weit gefördert werden, dass er eine geeignete Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM oder auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen kann (Dauer: i.d.R. 2 Jahre).
Nach der Förderung im Berufsbildungsbereich erfolgt die Aufnahme in den Arbeitsbereich. Hier wird ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen zur Ausübung geeigneter Tätigkeiten zur Verfügung gestellt. In diesem Bereich werden Produktionsaufträge und Dienstleistungen durch die WfbM erbracht (Dauer: i.d.R. bis zum 65 Lebensjahr).
Olaf P. möchte sein eigenes Geld verdienen und täglich im Kreise von Arbeitskollegen eine Tätigkeit, entsprechend seinen Bedürfnissen und Vorstellungen nachgehen. Nachdem er seit seinem siebenten Lebensjahr die Förderschule für geistig Behinderte besucht hat, wird er diese in Kürze beenden und steht nun vor der Frage, wie es beruflich weiter geht. Er wendet sich zunächst an die Agentur für Arbeit. Diese prüft seinen Antrag und stellt fest, dass er dem ersten Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Im Fachausschuss wir darüber beraten und entschieden, dass er künftig die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) besuchen wird. Hierbei werden folgende Bereiche durchlaufen:
• Eingangsverfahren (Kostenträger i.d.R. Agentur für Arbeit, Dauer bis zu drei Monaten)
• Berufsbildungsbereich (Kostenträger i.d.R. Agentur für Arbeit, Dauer i.d.R. zwei Jahre)
• Arbeitsbereich (Kostenträger i.d.R. der KSV Sachsen, Dauer bis maximal zur Vollendung des 65. Lebensjahres)
Soweit seine Behinderung so gravierend ist, dass er die WfbM noch nicht besuchen kann, besteht die Möglichkeit der Aufnahme in den Förder- und Betreuungsbereich, der an die WfbM angegliedert ist.

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