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Vollzug des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes aufgrund der Corona-Pandemie
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat mit Erlass vom 24.04.2020 weitgehende Regelungen für Eltern getroffen, die aufgrund der besonderen Corona-Situation die Voraussetzungen für den Bezug des Landeserziehungsgeldes nicht vollumfänglich erfüllen können. Einerseits können die Eltern derzeit nicht arbeiten, sind von Kurzarbeit oder Freistellung betroffen und für die Kinder steht keine Kindertagesbetreuung aufgrund der Einstellung des Betriebes tatsächlich zur Verfügung. Andererseits werden Eltern aus bestimmten Berufsgruppen, die möglicherweise im Landeserziehungsgeldbezug sind, dringend an ihrem Arbeitsplatz gebraucht und können Arbeitsumfang und -zeit kaum selbst bestimmen.
In Zusammenarbeit mit dem KSV Sachsen wurden mögliche Fallgestaltungen, die sich aufgrund der derzeitigen Situation ergeben können, und Lösungen erarbeitet. Damit kann flexibel auf sich ändernde Anträge und Voraussetzungen für den Anspruch auf Landeserziehungsgeld reagiert werden.
Die zuständigen Elterngeldstellen in Sachsen sind zu diesen Lösungen informiert, können diese umsetzen und auch dazu beraten.