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Über uns

Gesundheitsfachberufe

Gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 SächsKomSozVG i. V. m. § 1 Abs. 2 HeilbZuG ist der Kommunale Sozialverband Sachsen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in den Gesundheitsfachberufen und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zuständig. Ausführliche Informationen, Downloads von Bescheinigungen und Informationsblättern erhalten Sie im Menü links unter den jeweiligen Punkten „Führen einer Berufsbezeichnung“ und „ausländische Berufsqualifikation“. Sollten noch Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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