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Änderungen im Elterngeld aufgrund der Corona-Pandemie
Das Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie wurde am 27.05.2020 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 24 verkündet und ist rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten.
Das Gesetz enthält u.a. folgende Regelungen:
- Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, können auf Antrag ihre Elterngeldmonate für die Zeit bis 31.12.2020 aufschieben
- Eltern verlieren den Anspruch auf den Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant
- Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.
Weitere Auskünfte können die zuständigen Elterngeldstellen bei den kreisfreien Städten und Landkreisen erteilen.