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Bewirtschaftungssperre des Freistaates Sachsen schlägt sich auf KSV Sachsen nieder
Das Sächsische Staatsministerium für Finanzen hat in seiner Veröffentlichung vom 11.06.2024 wegen zu erwartender Steuermindereinnahmen 2024 über konkrete Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Haushalt des Freistaates Sachsen informiert. Die einzelnen Fachministerien sind aufgefordert, Einsparungen bei den „Sonstigen Ausgaben“ nachzuweisen. Diese umfassen auch freiwillige Ausgaben für Zuschüsse im Rahmen von Landesförderprogrammen. Nicht betroffen sind Bundes- und EU-Programme.
Als Bewilligungsbehörde vollzieht der Kommunale Sozialverband Sachsen Landesförderprogramme im Auftrag des Freistaates Sachsen und ist somit den Vorgaben der jeweiligen Fachressorts zur ausgabenseitigen Prioritätensetzung weisungsgebunden.
Weitere Informationen lesen Sie hier.
Einsparungen bei freiwilligen Ausgaben für Zuschüsse im Rahmen von Landesförderprogrammen
(Quelle: Veröffentlichungen SMF)