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Kommunaler Sozialverband Sachsen wird ab 01.01.2019 Bewilligungsbehörde für Maßnahmen der Kinderwunschbehandlungen
Gemäß dem Landesprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung und Stärkung der Sächsischen Familien (RL Familienförderung) ist der Kommunale Sozialverband Sachsen ab dem 1. Januar 2019 zuständige Antrags- und Bewilligungsstelle für den Förderabschnitt „Maßnahmen der assistierten Reproduktion“.
Als assistierte Reproduktion (sog. künstliche Befruchtung) wird die ärztliche Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches eines Paares durch medizinische Hilfen und Techniken bezeichnet, wenn nicht zu erwarten ist, dass dieser Kinderwunsch auf natürlichem Weg erfüllt werden kann. Die Zuwendung kann als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfestelle gewährt werden. Durch den KSV Sachsen werden künftig sowohl die Zuwendungen des Freistaates Sachsen als auch die des Bundes bewilligt.
Das Landesprogramm (RL Familienförderung), weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie unter folgendem Link.
Ab 02.01.2019 erreichen Sie Ihre Ansprechpartner im Kommunalen Sozialverband Sachsen unter den folgenden Kontaktdaten:
Telefon: | 0371 577 562 |
Fax: | 0371 577 1562 |
E-Mail: | assrepro@ksv-sachsen.de |