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Integrationsamt

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Das Integrationsamt erbringt Leistungen im Rahmen der begleitenden Hilfe zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Rahmen Hilfe im Arbeitsleben.

 

Dabei muss es sich um Arbeitsplätze

  • in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
  • mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich handeln.
  • Es können zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse sein.
  • Neu: In Inklusionsbetrieben ist eine Arbeitszeit von 12 Stunden wöchentlich ausreichend.

Wir empfehlen Ihnen vor der Antragstellung eine Beratung durch die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen des Integrationsamtes. Bei Bedarf wird der technische Beratungsdienst hinzugezogen.

 

Für Sie als Arbeitgeber stehen folgende finanzielle Leistungen zur Unterstützung bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung:

 

Leistungen für die Berufsausbildung

Sie sind ein Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten und stellen für einen besonders betroffenen schwerbehinderten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen einen Ausbildungsplatz bereit.

Dann haben Sie die Möglichkeit Zuschüsse zu den Gebühren, die bei der Berufsausbildung anfallen, zu erhalten.

 

Sie können Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener erhalten, wenn diese für die Zeit der Berufsausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit gleichgestellt wurden.

 

Weitere Informationen über die Voraussetzungen, das Verfahren und die möglichen Unterstützungsleistungen erhalten Sie unter: Leistungen an den Arbeitgeber für die Berufsausbildung

 

Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen

Sie haben einen schwerbehinderte Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, bei deren bzw. dessen Beschäftigung Ihnen ein erheblicher personeller und/oder finanzieller Aufwand entsteht?

Das Integrationsamt kann Sie mit einem monatlichen Zuschuss zur Abgeltung dieser außergewöhnlichen Belastungen unterstützen.

Diese Unterstützungsleistung kann auf Antrag nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter gewährt werden.

 

Kollegenseminare

In Ihrem Team arbeiten gehörlose und hörende Kolleginnen und Kollegen zusammen?

Dann hilft Ihnen das Kollegenseminar für gehörlose und hörende Kolleginnen und Kollegen die Kommunikation als Grundlage für eine gelungene Zusammenarbeit zu verbessern. Im Kollegenseminar erweitern hörende und gehörlose Arbeitskollegen unter fachlicher Anleitung ihre gemeinsamen Verständigungsmöglichkeiten und erhalten umfangreiche Informationen zur Hörbehinderung und ihre Auswirkungen.

 

Ebenso können Sie mit einem Kollegenseminar zum Thema "Umgang schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Mitarbeitern" Ihren Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen, mehr über Behinderungsarten und Ihre Auswirkungen im Leben und am Arbeitsplatz zu erfahren. Damit werden Voraussetzungen für ein verständnisvolles und engagiertes Miteinander der Kolleginnen und Kollegen untereinander geschaffen.

 

Das Integrationsamt kann die Kosten für diese Kollegenseminare übernehmen.

Mehr Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie von Ihrem regional zuständigen Integrationsfachdienst (IFD). Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Integrationsfachdienstes

 

 

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