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Opferentschädigung

Fürsorgeleistungen / besondere Hilfen im Einzelfall

Die Kriegsopferfürsorge gewährt ergänzende oder besondere Hilfen im Einzelfall für Kriegsopfer nach dem BVG, aber – trotz der namentlichen Eingrenzung auf Kriegsopfer – auch für Berechtigte nach dem OEG, dem IfSG, dem ZDG, dem StrRehaG, dem VwRehaG und dem HHG. Auch Hinterbliebene können derartige Hilfen erhalten. Fürsorgeleistungen sind teilweise einkommens- und vermögensabhängig.

 

Zuständig für die Leistungserbringung ist die Hauptfürsorgestelle im Kommunalen Sozialverband Sachsen.

 

Folgende Fürsorgeleistungen gibt es:

 

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Krankenpflege
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Erziehungsbeihilfe
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe
  • Wohnungshilfe
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2023

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