Opferentschädigung
Fürsorgeleistungen / besondere Hilfen im Einzelfall
Die Kriegsopferfürsorge gewährt ergänzende oder besondere Hilfen im Einzelfall für Kriegsopfer nach dem BVG, aber – trotz der namentlichen Eingrenzung auf Kriegsopfer – auch für Berechtigte nach dem OEG, dem IfSG, dem ZDG, dem StrRehaG, dem VwRehaG und dem HHG. Auch Hinterbliebene können derartige Hilfen erhalten. Fürsorgeleistungen sind teilweise einkommens- und vermögensabhängig.
Zuständig für die Leistungserbringung ist die Hauptfürsorgestelle im Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Folgende Fürsorgeleistungen gibt es:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Krankenpflege
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Erziehungsbeihilfe
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfen in besonderen Lebenslagen