Beantragung einer Zweitschrift
Eine Zweitschrift der Erlaubnis wird nur gefertigt, wenn das Original unwiederbringlich verloren gegangen ist oder z. B. so stark beschädigt wurde, so dass es entweder komplett unleserlich ist oder seinem eigentlichen Zweck nicht mehr dienen kann.
Dafür sind folgende Unterlagen einzureichen:
- eine handschriftliche eidesstattliche Erklärung, dass die Originalurkunde unwiederbringlich verloren gegangen ist
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "0"), nicht älter als drei Monate
- eine amtlich beglaubigte Kopie des staatlichen Prüfungszeugnisses*
- Kopie der Urkunde, sofern vorhanden (Bitte nennen Sie die Behörde und das Wirkungsdatum, sollte die Urkunde nicht durch den KSV Sachsen ausgestellt wurden sein.)
- ggf. Nachweis über die Namensänderung
(*Ist entbehrlich sollte die Erlaubnis durch den KSV Sachsen erteilt wurden sein. Bitte geben Sie das Wirkungsdatum der Urkunde an.)