Außerschulische Jugendbildung
Im Rahmen der Förderung der außerschulischen Jugendbildung werden Zuwendungen für Projekte gewährt, die sich an junge Menschen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr richten.
Die Förderbedingungen finden Sie in Nr. 2.3 der Förderrichtlinie überörtlicher Bedarf.
Das Antragsformular können Sie unter Formulare herunterladen.