Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel
Ziel der Förderung ist es, Opfern von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wirksam helfen zu können. Hierzu ist im Freistaat Sachsen eine Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel erforderlich. Sie soll den Opfern vorübergehend Schutz und Hilfe geben, sie psychosozial begleiten und an einer sicheren Rückkehr in ihr Herkunftsland mitwirken.
Die Förderbedingungen finden Sie in Teil B Abschnitt 4 Unterabschnitt 4 der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit.
Laden Sie bitte unter Formulare die Anträge herunter, um diese Zuwendung zu erhalten.