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Aufgabe
Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Immer mehr Unternehmen entziehen sich ihrer sozialen Verpflichtung, vor allem schwerbehinderte, gleichgestellte und psychisch kranke Menschen zu beschäftigen.
Dass es auch und gerade für viele behinderte Frauen und Männer ungeheuer wichtig ist, im Arbeitsleben zu stehen, ist leicht nachzuvollziehen.
Arbeit und Einkommen sind für sie eine Chance, ihr Leben weitgehend selbstbestimmt zu organisieren und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Oftmals kann sogar ein sicherer Arbeitsplatz den Verlauf von seelischen Erkrankungen oder Abhängigkeiten positiv beeinflussen und die Gesundheit erhalten.
Für ihr Engagement bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird am 06.11.2008 Sachsens Sozialministerin Christine Clauß im Blockhaus Dresden fünf ausgewählte sächsische Unternehmen und Dienststellen aus den verschiedensten Branchen würdigen, die sich als Arbeitgeber in vorbildlicher Weise nicht nur für die Beschäftigung behinderter Menschen einsetzen, sondern dies auch praktizieren. Weitere auszeichnungs-relevante Kriterien waren die überdurchschnittliche Erfüllung des gesetzlich vorgegebenen Anteils von fünf Prozent an behinderten und gleichgestellten Mitarbeitern an der Belegschaft und das besondere Engagement des Arbeitgebers bei der Integration der behinderten Männer und Frauen, die oft weit über die berufliche Seite hinaus geht. Eine öffentliche Darstellung dieser Leistungen soll sowohl Dank an die Arbeitgeber sein, die sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst stellen, als auch beispielgebend für andere Unternehmen sein.