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Pressemitteilungen

Gemeinsame Pressemitteilung der Liga der freien Wohlfahrtspflege und dem KSV Sachsen

Interessen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen
Liga der Freien Wohlfahrtspflege, Kommunen und Kommunaler Sozialverband Sachsen unterzeichnen Rahmenvereinbarung

Dresden, 19. August 2019. Am Donnerstag, 22. August 2019, findet um 9.30 Uhr im Caritasverbandes Dresden/Meißen, Magdeburger Straße 33, 01067 Dresden, die feierliche Unterzeichnung des Rahmenvertrages für die zukünftigen Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und erwachsenen Menschen mit Behinderungen in Sachsen statt. Landräte, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen und die Geschäftsführer der Verbände Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen (Liga) werden den Vertrag unterzeichnen.

„Damit wird nach langen und intensiven Gesprächen eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung des Ende 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetzes im Freistaat Sachsen geschaffen“, sagt der derzeitige Liga-Vorsitzende, Caritasdirektor Matthias Mitzscherlich. Der Leitgedanke Inklusion werde weiter gefördert und ausgestaltet.

Gute Grundlage für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind dazu bestimmt, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. So soll ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gefördert werden. Menschen mit Behinderung werden befähigt, ihre Lebensplanung und -führung selbstbestimmt und eigenverantwortlich wie möglich wahrnehmen zu können. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden behinderten Menschen auch mehr Wahlmöglichkeiten eröffnet, sodass sie auch mit hohem Unterstützungsbedarf in ihrer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft leben können sowie in regulären Arbeitsverhältnissen beruflich tätig sein können.

„Der Rahmenvertrag liefert nun die Grundlage dafür, diese Ziele auch in Sachsen umzusetzen. Zugleich ist allen Beteiligten bewusst, dass nach diesem wichtigen Schritt die Arbeit nicht abgeschlossen ist, sondern in den kommenden Monaten noch eine Reihe weiterer Regelungen zu treffen sind. Kostenträger und Leistungserbringer müssen noch weiter aufeinander zugehen, um das beste Ergebnis für die betroffenen Menschen zu erreichen.“ So Mitzscherlich.

Eine wichtige Neuerung gab es in den Verhandlungen. Erstmals wurden die Verbände der Menschen mit Behinderungen mit einbezogen. Mitzscherlich: „Dies war eine sehr positive Erfahrung und zeigt das neue Selbstverständnis, nicht über die Köpfe der Menschen mit Behinderungen hinweg zu entscheiden, sondern deren Interessen in den Mittelpunkt zu stellen.“

„Daraus ergibt sich eine völlig neue positive Systematik im Verhältnis von Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringern und Kostenträgern. Die unterschiedlichsten Interessen wurden erfolgreich gebündelt. Der Rahmenvertrag, der dieses Verhältnis regeln soll, wird heute von allen Partnern unterzeichnet. Den Beteiligten, die sich lösungsorientiert und zielstrebig eingebracht haben gilt unser Dank.“ Die Vertragsparteien verstehen diese Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen daher auch ausdrücklich als Konkretisierung der Verpflichtungen aus der uneingeschränkt geltenden UN-Behindertenrechtskonvention, so Andreas Werner, Verbandsdirektor Kommunaler Sozialverband Sachsen

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