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Pressemitteilungen

Kostenexplosion durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Kostenexplosion durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Voraussichtlich um mehr als 32 Mio. EUR wird der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) im Jahr 2021 seine geplanten Aufwendungen von 730 Mio. EUR überziehen.

Hintergrund sind unerwartete finanzielle Mehraufwendungen in den Wohnheimen der Behindertenhilfe.

Diese waren erstmals im Jahr 2020 in Folge des Inkrafttretens der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) aufgetreten und setzen sich im laufenden Jahr fort. Enorme Kostenaufwüchse für die Leistungen im Bereich der Hilfe zur Pflege verschärfen die finanzielle Situation zusätzlich.

Enorme Kostenaufwüchse für die Leistungen im Bereich der Hilfe zur Pflege verschärfen die finanzielle Situation zusätzlich.

Der Kämmerer des KSV Sachsen sah sich deshalb veranlasst, ab sofort für unbefristete Zeit eine haushaltswirtschaftliche Sperre - kurz Haushaltssperre - auszusprechen.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung des Verbandes beauftragt, strategische Überlegungen anzustellen, um Wege zu finden, die Finanzierung der Aufgaben künftig sicherzustellen und die Kostenaufwüchse zu begrenzen.

Zu erwarten ist, dass mit der Bestätigung des Jahresabschlusses 2020 und des Haushaltsplanes 2022 ein Konzept zur Haushaltssicherung verabschiedet wird.

 

Hintergrund:

Der Kommunale Sozialverband finanziert im Auftrag der sächsischen kreisfreien Städte und Landkreise unter anderem die Leistungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Hauptsächlich sind das Werkstätten und Wohnheime (neue Bezeichnung: besondere Wohnformen).

Durch das Bundesteilhabegesetz, das seit 2017 in drei Stufen in Kraft getreten ist, haben sich vor allem im Jahr 2020 gravierende Veränderungen in der Finanzierung ergeben.

Im Ergebnis verbleiben bei den Menschen mi Behinderungen höhere Anteile ihrer bisherigen Einkommen wie Rente oder Grundsicherung.

Da die Einrichtungen nach wie vor vergleichbare bzw. sogar höhere monatliche Kosten geltend machen, muss der KSV Sachsen diese Anteile übernehmen. Der Anstieg der Ausgaben hat sich demzufolge erheblich beschleunigt.

Insgesamt bezahlen die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte über die sogenannte Sozialumlage 586 Mio. EUR der benötigten Gesamtkosten von 730 Mio. EUR.

Diese Umlage erhöhte sich durch die Gesetzesreform bereits um 49 Mio. EUR in Bezug auf das Vorjahr.

Nunmehr stehen weitere 32 Mio. EUR für die Jahre 2020 und 2021 zur Finanzierung an.

Die haushaltswirtschaftliche Sperre (Haushaltssperre) ist eine direkte Folge dieser Finanzentwicklung.

Kontakt:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Monika Pittasch

Pressesprecherin

Telefon: 0341 1266 306

E-Mail: monika.pittasch@ksv-sachsen.de

 

 

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