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Pressemitteilungen

Richtigstellung des Artikels „Schwarze Schafe durch mehr Kontrollen enttarnen“

Wir nehmen Bezug auf die veröffentlichte Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE des Sächsischen Landtages.

In einer Pressemitteilung vom 07.04.2015 wurde durch die Fraktion DIE LINKE beanstandet, dass Einrichtungen durch die Heimaufsicht beim Kommunalen Sozialverband Sachsen unzureichend kontrolliert würden. So wurde behauptet, dass im Jahr 2014 194 Einrichtungen kontrolliert wurden.  

Dazu stellen wir folgendes richtig:

Im Jahr 2014 wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht von den insgesamt 1.282 stationären Einrichtungen 457 Anlass- und Regelprüfungen (35,65 %) durchgeführt. Zu stationären Einrichtungen gehören beispielsweise Altenpflegeheime, Kurzeitpflege,  Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige, Hospize, Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Diese Prüfquote lag im Jahr 2013 bei 26,37 %.

Nach einem Jahr des Aufbaus der neuen Heimaufsicht beim Kommunalen Sozialverband Sachsen ist es damit zum ersten Mal seit Jahren gelungen, diese Prüfquote deutlich zu steigern.

Im Jahr 2015 wird sie voraussichtlich bei ca. 50 % liegen.

Auf der Grundlage des Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetzes ist zum 01.01.2013 der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) zuständige Behörde für die Aufgabenwahrnehmung der Heimaufsicht im Freistaat Sachsen.

Die Entscheidung der Landesgesetzgebung zur Übertragung der Heimaufsicht auf den Kommunalen Sozialverband Sachsen hat sich bewährt.

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