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Pressemitteilungen

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen für die Kommunen bezahlbar gestalten - Bund und Länder dürfen sich nicht aus der Finanzierungsverantwortung stehlen

Die Kommunalen Spitzenverbände und der Kommunale Sozialverband (KSV Sachsen) werden am kommenden Montag in der Sachverständigenanhörung im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages an den Gesetzgeber appellieren, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht zu überfordern.

„Die Ziele des Bundesgesetzgebers, Menschen mit Behinderungen Leistungsverbesserungen einzuräumen, begrüßen wir. Wir fordern aber eine vollständige und dauerhafte Finanzierung der durch die Umsetzung des Gesetzes entstehenden kommunalen Mehrbelastungen“, so Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und Vizepräsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Jung hat die Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen zum Sächsischen Ausführungsgesetz geführt. Er meinte weiter, dass die Aussage aus dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition in Berlin „Wer bestellt, bezahlt“ zu beachten ist. Deshalb trägt der Bund auch hier die Finanzierungsverantwortung.

Im Sächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz wird die den Kommunen entstehende finanzielle Mehrbelastung durch den Freistaat Sachsen zwar grundsätzlich anerkannt. Die kommunale Seite befürchtet jedoch, dass die den Kommunen zur Verfügung gestellten Mittel nicht auskömmlich sind.

„Wir gehen davon aus, dass künftig wesentlich mehr Menschen mit Behinderung Assistenzleistungen in Anspruch nehmen. Nach ersten Schätzungen könnten sich die Mehrbelastungen für die sächsischen Kommunen bis zum Jahr 2025 auf bis zu einer Milliarde Euro belaufen“, sagte Henry Graichen, Landrat des Landkreises Leipziger Land und Vorsitzender des KSV Sachsen.

Wir müssen uns mit dem Freistaat Sachsen gemeinsam mit Nachdruck an den Bundesgesetzgeber wenden, um die Finanzierung der Leistungen an behinderte Menschen dauerhaft sicherzustellen“ so Jung und Graichen unisono.

Dresden, 23. Februar 2018

Hintergrundinformationen:

Der Bundestag hat im vergangenen Jahr das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Es sieht eine Reihe von Leistungsverbesserungen vor, wie etwa die explizite Aufnahme von „Teilnahme an Bildung“ und von „Sozialer Teilhabe“. Zudem sind Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen vorgesehen.

Das Landesausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz wird derzeit im Sächsischen Landtag beraten. Das Gesetz soll regeln, dass künftig die Kreisfreien Städte, die Landkreise und der KSV Sachsen für die Leistungen verantwortlich sind, diese organisieren und finanzieren. Der KSV Sachsen wird durch die Landkreise und Kreisfreien Städte finanziert und übernimmt einen Teil der Aufgaben des Bundesteilhabegesetzes.

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