Vereinbarungen SGB IX und SGB XII
Grundlage der Leistungserbringung für die einzelnen Personenkreise ist neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen auch, dass zwischen dem KSV Sachsen und dem Leistungserbringer im Freistaat Sachsen Vereinbarungen nach § 125 SGB IX sowie § 75 SGB XII bestehen.
Diese setzen sich zusammen aus Leistungsvereinbarungen (Regelungen über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen), Vergütungsvereinbarungen für die Fachleistung (bestehend aus Personal-, Sach- und Investitionsaufwendungen) sowie Prüfungsvereinbarungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen.
Die Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen. Der Träger der Sozialhilfe kann die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistung prüfen.
Aufforderungen zur Neuverhandlung besonderer Wohnformen nach Teil B des Rahmenvertrages 2022:
Hiermit stellen wir den Trägern von besonderen Wohnformen die Aufforderungsunterlagen zur Verfügung. Bei Fragen ziehen Sie sich bitte zuerst die Bearbeitungshinweise zu Rate. Darüber hinaus stehen Ihnen die Spitzenverbände und der KSV Sachsen - Fachbereich 2 - zur weiteren Verfügung.
Pflegesatzvereinbarungen SGB XI
Alle stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen benötigen eine Pflegesatzvereinbarung nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB XI. Darin sind Leistungsparameter (Personalausstattung) und Vergütungsparameter (Personal-, Sach- und Fremdleistungskosten) in Höhe eines "einrichtungseinheitlichen Eigenanteil ("EEE") sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung als verbindliches Heimentgelt zu vereinbaren.
Der KSV Sachsen ist am Verhandlungsverfahren beteiligte und prüfende Vertragspartei, wenn gemäß § 85 Abs. 2 SGB XI im Jahr vor Beginn der Pflegesatzverhandlung jeweils mehr als fünf vom Hundert der Berechnungstage der Pflegeeinrichtung in die Refinanzierung durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe entfallen sind.
Unter folgendem Link finden Betreiber von stationären und teilstationären Pflegeangeboten und Interessierte die im Freistaat Sachsen gültigen Antragsunterlagen bzw. weiterführende Informationen:
https://www.aok.de/gp/stationaere-pflege/vollstationaere-pflege
Der AOK-Pflegenavigator ist unter folgendem Link zu finden: