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Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (künstliche Befruchtung) durch Landes- und Bundesmittel
Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) ist zuständige Bewilligungsbehörde für die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Unterstützung und Stärkung der sächsischen Familien (RL Familienförderung).
Durch den Fördergegenstand nach Nr. II. 8. RL Familienförderung – Maßnahmen der assistierten Reproduktion - können heterosexuelle Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch finanziell bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (sogenannte künstliche Befruchtung) unterstützt werden. Die Zuwendung wird als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfestelle gewährt.
Dem KSV Sachsen stehen mit sofortiger Wirkung zusätzlich zu den Landesmitteln wieder Bundesmittel für die Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zur Verfügung.
Der KSV Sachsen kann demnach folgende Förderhöchstbeträge gewähren:
- bis zu 750,00 EUR für durchgeführte Behandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) für den ersten bis dritten Behandlungszyklus und
- bis zu 1.600,00 EUR für durchgeführte Behandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) für den vierten Behandlungszyklus.
- bis zu 900,00 EUR für durchgeführte Behandlungen nach Art der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis dritten Behandlungszyklus und
- bis zu 1.800,00 EUR für durchgeführte Behandlungen nach Art der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den vierten Behandlungszyklus.
Die für die Beantragung der Landes- und Bundesmittel erforderlichen Antragsformulare des KSV Sachsen stehen ab dem 09.02.2026 auf der Website des KSV Sachsen zum Abruf zur Verfügung.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten gern zur Verfügung:
Fachdienst 310 - Grundsatz
E-Mail: assrepro@ksv-sachsen.de
Telefon: 0371 577 562