Maßnahmen der künstlichen Befruchtung
Zuwendungszweck sind Maßnahmen der künstlichen Befruchtung einschließlich der dafür notwendigen Medikamente. Als künstliche Befruchtung wir die ärztliche Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches eines Paares durch medizinische Hilfen und Techniken bezeichnet, wenn nicht zu erwarten ist, dass dieser Kinderwunsch auf natürlichen Weg erfüllt werden kann.
Diese Zuwendung wird als Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkassen gewährt.
Diese Unterstützung können
- Ehepaare oder
- Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben,
die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben, erhalten.
Sie wird als Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkassen gewährt.
Der KSV Sachsen bewilligt sowohl die Zuwendungen des Freistaates Sachsen als auch die des Bundes.
Zu den weiteren Voraussetzungen, zur Höhe der Unterstützung sowie zum Verfahren lesen Sie bitte weiter in der Richtlinie Familienförderung - Maßnahmen der assistierenden Reproduktion.