Andere Leistungsanbieter
Seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes am 01.01.2018 können Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und/oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, diese Leistungen auch außerhalb der WfbM bei einem anderen Leistungsanbieter in Anspruch nehmen.
Somit ergänzen andere Leistungsanbieter im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts das Angebot außerhalb der WfbM.
Bei Fragen zur Etablierung oder Weiterentwicklung der Leistungsangebote des Arbeitsbereiches können Sie sich an die Kontaktdaten auf der rechten Seite wenden.
Zur Etablierung des Eingangsverfahrens oder/und des Berufsbildungsbereiches können Sie folgende Ansprechpartnerin kontaktieren:
Bundesagentur für Arbeit
Frau Müller
Telefon: 0371 5671622
oder
romy.mueller@arbeitsagentur.de