Begleitete Elternschaft
Die begleitete Elternschaft (oder auch qualifizierte Elternassistenz) ist eine Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Sozialen Teilhabe.
Dieses Angebot richtet sich an erwachsene (werdende) Mütter und Väter mit einer wesentlichen Behinderung, die aufgrund Ihrer Behinderung bei der Versorgung Ihres Kindes/Ihrer Kinder ambulante Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum benötigen.
Ziel ist es, mit dieser Unterstützung selbständig und eigenverantwortlich den Alltag mit dem Kind/den Kindern im Wohn- und Sozialraum bewältigen zu können.
Fachkräfte wie zum Beispiel bei einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege angestellte Heilerziehungspfleger*innen unterstützen je nach Bedarf für ein paar Stunden in der Woche.
Den Antrag für diese Leistung finden Sie im Downloadfeld rechts auf dieser Seite.
Finanzierungskonzept und organisatorischer Rahmen für Leistungen für Eltern mit Behinderungen und deren Kinder in Leipzig
Eltern mit Behinderungen können Leistungsansprüche nach dem SGB VIII und dem SGB IX (begleitete Elternschaft oder einfache Elternassistenz) haben. Um die Familien bei der Koordination zweier Leistungssysteme zu entlasten, sollen die Hilfeleistungen einheitlich von einem Leistungserbringer erbracht und von den jeweiligen Kostenträgern refinanziert werden.
Hierfür wurde ein Finanzierungskonzept für die Stadt Leipzig zwischen dem Amt für Jugend und Familie und dem Sozialamt der Stadt Leipzig, sowie dem Kommunalen Sozialverband Sachsen vereinbart.
Das Ziel dieses Finanzierungskonzeptes ist die Einführung eines ganzheitlichen Hilfeangebots. Für die Erbringung der Leistungen benötigen die Leistungserbringer jeweils Vereinbarungen mit den Trägern der Eingliederungshilfe und dem Amt für Jugend und Familie gemäß dem vereinbarten Rahmenkonzept.
Hinweise und Rahmenbedingungen können Sie dem Finanzierungskonzept, sowie dem Leistungs- und Strukturmerkmal für die Elternassistenz im Downloadfeld entnehmen. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpersonen im rechten Feld.
Im Rahmen des gemeinsamen Finanzierungskonzeptes wurde eine Vorlage für eine einheitliche Leistungsdokumentation erarbeitet, die für alle drei Leistungsträger gültig ist. Diese kann ab sofort für die Dokumentation von mehreren erbrachten Leistungsarten durch einen Leistungserbringer verwendet werden – zu finden ist sie ebenfalls im Downloadfeld.