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Familie, Kinder und Jugendliche

Ganztagesbetreuungseinrichtung

Bei der Ganztagesbetreuungseinrichtung handelt es sich um ein außerunterrichtliches Betreuungsangebot der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Es bietet schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit einer Körper-, Sinnes-, Sprach- oder Mehrfachbehinderung schultäglich vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien eine bedarfsgerechte Förderung und Betreuung an.

 

Die Arbeit mit den Kindern erfolgt auf der Grundlage einer pädagogischen Einrichtungskonzeption und dem individuellen Förderplan des Förderschülers. Die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter, die räumliche-sächliche Ausstattung sowie das Hilfsmittelangebot tragen dem Förderbedarf der Kinder Rechnung.

 

Für die Aufnahme in der Einrichtung ist eine Antragstellung beim örtlichen Sozialamt erforderlich, das auch die Kosten für die betreuungstäglichen Aufwendungen übernimmt.

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