Familie, Kinder und Jugendliche
Förderung von Kindertageseinrichtungen
Der KSV Sachsen ist zuständige Bewilligungsbehörde für
- besondere Maßnahmen und Projekte zur fachlichen-inhaltlichen Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen,
- Fördermittel zur Errichtung, Sanierung, Instandsetzung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen,
- die Instandsetzung und Ausstattung von Kindertagespflegestellen sowie
- Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.