Familie, Kinder und Jugendliche
Förderrichtlinie Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit
Mit Veröffentlichung der angepassten KomPauschVO endet ab 01.01.2027 die Zuständigkeit des KSV als Bewilligungsbehörde.
Siehe: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21677#p7
Die Prüfung der Verwendungsnachweise von Fördervorhaben mit einem Bewilligungszeitraum bis maximal 31.12.2026 obliegt dem KSV als Prüfbehörde.
Bitte verwenden Sie dafür die bereitgestellten Formulare.