Familie, Kinder und Jugendliche

Förderrichtlinie Jugendpauschale

Jugendpauschale

 

Mit Veröffentlichung der angepassten KomPauschVO endet ab 01.01.2027 die Zuständigkeit des KSV als Bewilligungsbehörde.
Siehe: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21677#p7

 

Die Prüfung der Verwendungsnachweise von Fördervorhaben mit einem Bewilligungszeitraum bis maximal 31.12.2026 obliegt dem KSV als Prüfbehörde.

 

Bitte verwenden Sie dafür die bereitgestellten Formulare.  

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2026

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