Opferentschädigung

Welche Leistungen gibt es?

Das Soziale Entschädigungsrecht hat einen umfassenden Leistungskatalog, der sich aus dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) ergibt.

 

Je nach dem, welche Voraussetzungen erfüllt sind, können Berechtigte Anspruch auf folgende Leistungen haben:

 

  • Entschädigungszahlungen und Berufsschadensausgleich
  • Leistungen im Todesfall
  • Krankenbehandlung inklusive psychischer Soforthilfe (Traumaambulanz), Hilfsmittelversorgung und Pflegeleistungen
  • Teilhabe-Leistungen, besondere Leistungen im Einzelfall und Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit
  • Fallmanagement

 

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2026

Einstellungen gespeichert
Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.