Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Gesundheitsfachberufen
Sie haben eine Berufsqualifikation im Bereich der Gesundheitsfachberufe im Ausland erworben und möchten im Freistaat Sachsen berufstätig werden? Dann müssen Sie die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes Ihres Bildungsabschlusses durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen überprüfen lassen. Bitte verwenden Sie den vorgegebenen Antrag. Weiteren Informationen finden Sie im entsprechenden Merkblatt.
Aktuelle Änderungen bei Antragstellungen für die Gesundheitsfachberufe
Personen mit einem Feststellungsbescheid nach MTA-Gesetz (MTAG), welche sich noch nicht in einer Anpassungsmaßnahme befinden, können ab 01.01.2025 einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung nach MT-Berufe-Gesetz (MTBG) stellen.
Erbringung von vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistungen
Es besteht eine Meldepflicht für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedes, Vertragsstaates des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, die vorübergehend und gelegentlich einen Gesundheitsfachberuf im Freistaat Sachsen ausüben möchten. Bitte entnehmen Sie dem entsprechenden Merkblatt alle weiteren Informationen.
Sprachnachweise
Folgende Zertifikate werden für die Berufsausübung zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache anerkannt:
- Telc Deutsch B 2 (oder höher)
- Goethe-Zertifikat B 2 (oder höher)
- TestDaF Niveaustufe 4 (oder höher)
- ÖSD Zertifikat B 2 (oder höher)
- DSH1 / B2 Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber
- BAMF „Deutsch-Test für den Beruf“ (DTB) B 2 oder höher
Es werden nur Gesamtzertifikate akzeptiert, Nachweise über Teilprüfungen können keine Berücksichtigung finden.
Links für weiterführende Informationen:
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung – ZSBA