Familie, Kinder und Jugendliche

Umsetzung der Richtlinie Familienförderung

Familien stark machen:

 

Der Freistaat Sachsen fördert Angebote für Beratungsstellen und Einrichtungen sowie Einzelprojekte und weitere Maßnahmen für Familien.

Der Kommunale Sozialverband Sachsen ist Bewilligungsbehörde.

 

 

 

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