Eingliederungs- und Sozialhilfe

Menschen mit Behinderung in WfbM / bei anderen Leistungsanbietern

Teilhabe am Arbeitsleben:

 

Können Sie vom Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich wechseln, müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für den Arbeitsbereich stellen.

 

Es handelt sich dabei um einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Dieser Antrag steht Ihnen unter Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.  

 

Der soziale/begleitende Dienst in Ihrer Einrichtung kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.

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