Eingliederungs- und Sozialhilfe

Bedarfsermittlung

Bei Leistungen der Eingliederungshilfe wird der individuelle Bedarf an Unterstützung, den ein Mensch mit Behinderung benötigt, durch ein Instrument auf Basis der ICF ermittelt.

 

In Sachsen wird der Integrierte Teilhabeplan (ITP) für die individuelle Bedarfsermittlung eingesetzt. In einem Gespräch mit dem Menschen mit Behinderung und dem Hilfebedarfsermittler des KSV Sachsen werden die Ziele und Wünsche sowie die Bereiche, in denen Unterstützung (Assistenzleistungen) benötigt werden, gemeinsam besprochen.

 

Zu diesem Gespräch kann der Mensch mit Behinderung eine Vertrauensperson mitbringen.

 

Alle wichtigen Dokumente finden Sie rechts im Downloadfenster.

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