Eingliederungs- und Sozialhilfe

Fahrkostenerstattung

Sie werden nicht durch einen organisierten Fahrdienst zu Ihrem Arbeitsplatz in der WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter gefahren.

Sie fahren mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder nutzen eine andere Beförderungsmöglichkeit, um an Ihren Arbeitsplatz zu kommen.

 

Die dabei anfallenden Fahrkosten kann Ihnen der KSV Sachsen auf Antrag erstatten. Nutzen Sie zur Beantragung die unter Downloads bereitgestellten Formulare.

 

Voraussetzung ist die Kostenzusage für den Arbeitsbereich durch den KSV Sachsen.

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