Familie, Kinder und Jugendliche

Förderung von Kindertageseinrichtungen

Der KSV Sachsen ist zuständige Bewilligungsbehörde für

 

  • besondere Maßnahmen und Projekte zur fachlichen-inhaltlichen Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen,
  • Fördermittel zur Errichtung, Sanierung, Instandsetzung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen,
  • die Instandsetzung und Ausstattung von Kindertagespflegestellen sowie
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.

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