Familie, Kinder und Jugendliche

Telefonberatungsstellen

Für die Beratung von Familienmitgliedern in akuten Krisensituationen sollen Tag und Nacht Telefonberatungsstellen zur Verfügung stehen.

 

Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen sowie anerkannte freie Träger der Jugendhilfe.

 

Gefördert werden die Personalausgaben für hauptamtliche Mitarbeiter der Telefonberatungsstellen, die zum Zwecke der Organisation sowie Anleitung, Supervision und Weiterbildung der in der Beratungsstelle zur Beratung eingesetzten ehrenamtlichen Mitarbeiter angestellt sind.

 

Der KSV Sachsen ist die Bewilligungsbehörde.

 

Die Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie Familienförderung - Angebote der Telefonberatung

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