Richtlinie Weiterentwicklung der Jugendhilfe
Bitte beachten:
Anwendungshinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Fördervollzug in Zusammenhang mit der Energiekrise vom 7. September 2022 bitte hier weiterlesen
Der Freistaat gewährt Zuwendungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für Vorhaben von landesweiter Bedeutung oder mit regionalem Bezug sowie Maßnahmen und Projekte in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und Verbesserung der Mitwirkung, des Engagements und der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens.
Zuwendungsempfänger sind in der Regel anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Der KSV Sachsen ist für diese Richtlinie zuständige Bewilligungsbehörde.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich mit dem im Downloadbereich bereitgestellten Antragsformular. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Die weiteren Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der FRL Weiterentwicklung und dem Rundschreiben 3-34/2023 vom 27.10.2023.